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Alt 31.03.2021, 15:15
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Zitat von IG Beitrag anzeigen
"10.9 [...] Wahlen, Beschlüsse und Abstimmungen erfolgen mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen,
es sei denn, in der Satzung ist eine andere Mehrheit vorgesehen. [...] Alle gültig abgegebenen Stimmen werden mitgezählt."
  • - Es findet eine Vereinheitlichung statt.
  • - Es werden immer alle Stimmen berücksichtigt [JA, NEIN, ENTHALTUNG]
  • - Bisher galt teilweise die einfache Mehrheit hier wurden nur die JA und NEIN stimmen berücksichtigt
  • - Satzungsänderung bleibt bei 2/3-Mehrheit
  • - Anteilsverkäufe bleibt bei 3/4-Mehrheit
Fazit: Klarheit, dass alle Stimmen zählen. Die Änderung stellt eine Stärkung der Mitgliederrechte dar.

"10.14 Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag gemäß den Vorgaben der Verfahrensordnung gewählte Mitglieder von Gremien mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen von ihrem Amt abberufen."
- Jedes gewählte Mitglied in einem Gremium kann mit 75% JA-Stimmen (zur Absetzung) durch die Mitgliederversammlung (JHV & außerordentliche) aus seinem Amt wieder entlassen werden.
Fazit: Stärkung der Mitgliederrechte.
Es ist lediglich (m)eine spontane Empfindung, aber eine 'Stimmenthaltung' drückt im Kern unmissverständlich aus, dass Derjenige/Diejenige sich aus der Entscheidung vollständig heraushalten möchte. Zählt man Enthaltungen mit, macht man dieses Ansinnen unmöglich.
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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