Zitat:
Jurist Fröhlich schlägt vor, dass am 2. Oktober der neue Verwaltungsrat wie vorgeschlagen gewählt wird, der dann sofort Vertreter der Abteilungen kooptieren könnte. Bei der nächsten Jahreshauptversammlung im ersten Halbjahr 2022 könnten sie dann bei Nachwahlen auch formal aufrücken und ein Stimmrecht im Verwaltungsrat erhalten. Dann hätte das Gremium eine starke demokratische Legitimation, sagt er.
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Klar, und in 2022 kommt dann irgendjemand auf die Idee und meint mit Verweis auf 14.3 der Satzung, dass keine Nachwahlen vorzunehmen sind. Die Beteuerungen aus dem September sind dann veraltet.
Und überhaupt, sind Kooptionen überhaupt stimmberechtigt und damit gleichwertig?
Was haben wir aus Versprechen zu Kooptierungen aus 2014 gelernt?
Und was ich überhaupt nicht verstehe: Wieso steht etwas so vereinspolitisch Bedeutendes hinter der Paywall der Zeitung und nicht frei verfügbar für die Mitglieder auf der Homepage???
Statt dessen eine andere wichtige Nachricht auf der Homepage: Gronen wird heute 50! Na denn: Glückwunsch!