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Alt 11.04.2021, 16:29
Bucki Bucki ist offline
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Es bleibt für mich fraglich (es hatte hier schon jemand geschrieben), ob man die in Teilen sicher sinnvollen Debatten auf dem Antragsweg erzwingen muss. Dies wäre nur notwendig, wenn man davon ausgehen müsste, dass sich auf der Versammlung keine Möglichkeit zur Debatte ergibt bzw. dass diese durch wen auch immer unterbunden würde. Das scheint mir jetzt nicht so eine große Gefahr zu sein. Dennoch: Man KANN das beantragen, die Unterschriften wird man ja sicher auch zusammenkriegen. Ich frage mich halt, ob der jetzt eingeschlagene Weg so zuträglich ist im Hinblick auf die Gesprächsbereitschaft aller. Wenn ich in ein Gespräch GEZWUNGEN wäre, reagiere ich immer anders, als wenn ich freiwillig daran teilhabe.
Nun ohne Anträge könnten Themen besprochen werden und Debatten entstehen. Mit einem gestellten Antrag müssen Themen besprochen werden! Ein entscheidender Unterschied. Außerdem hat die Sitzungsleitung nicht die Möglichkeit das Thema abzubrechen (z.B. mit einem Hinweis bzgl. einer möglichen "Zeitnot" wenn unangenehme Fragen gestellt werden und Erklärungsnöte entstehen).


Zitat:
Ein Antrag jedoch findet meine Zustimmung nicht, und das ist der Antrag auf Verzicht der Durchführung von Wahlen. Ich weiß schlicht nicht, welches Ziel damit verfolgt wird. Einen Präsidenten kommissarisch im Amt halten, der das Amt gar nicht mehr ausüben will? Ein ohnehin schwach besetztes Gremium weiterhin zwangswerkeln lassen? Oder geht es darum, das einzige bisher bekannte Team um Gronen zu verhindern, um dann später andere Menschen wählen zu können?


Die Performance des Präsidiums mindestens im letzten Jahr ist extrem zu hinterfragen, in Sachen Kommunikation über die gesamte Amtszeit aber ein absolutes Desaster. Da bin ich bei euch. Und gerade deswegen schadet ein kommissarischer Verbleib im Amt bis zu einer Neuwahl - wann auch immer - mehr, als dass er nutzt. Vor allem dann, wenn der Antrag sich anfühlt für die Retourkutsche zu einem missratenen Umgang mit der wichtigen Frage der Satzungsänderung. Und ehrlich gesagt: Ich finde den Satzungsentwurf gut, würde ihn gerne abstimmen und hoffe, dass er durchkommt. Die Frage der Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit einer Wahl auf der kommenden JHV sollte man aber aus meiner Sicht nicht mit der Frage koppeln, ob die Satzung zur Abstimmung kommt. Meine Meinung.
Hm, also unser Antrag ist doch eigentlich in dieser Sache eigentlich ganz klar begründet. Sollte die JHV tatsächlich im Juni stattfinden (wobei ich das zur Zeit stark in Frage stelle) werden aufgrund der Pandemie u. U. viele Mitglieder der JHV fernbleiben. Genau deshalb der Antrag, wir möchten nicht das Mitglieder Ihre Rechte aufgrund dieser besonderen Situation nicht wahrnehmen können. Sollte jetzt jemand meinen: ja aber das ist doch wie immer. Jedem ist selbst überlassen ob er kommt oder nicht, dann ist das unter normalen Bedingungen richtig, aber nicht in Pandemiezeiten. Sonst hätte ja auch die JHV 2020 nicht ausfallen dürfen!

Die Unterstellung mit der Retourkutsche und die weiteren Spekulationen kannst du dir sparen. Das eine hat nämlich mit dem anderen absolut nichts zu tun!

Außerdem eins solltest Du nicht vergessen: Anträge für die JHV zu stellen ist das eine, ob diese auch vom Souverän, der Mitgliedschaft angenommen werden das andere. Wer also dagegen ist, so wie du, braucht 1. diesen besagten Antrag nicht unterstützen und 2. auf der JHV dagegen stimmen (falls die nötigen Unterschriften zusammenkommen).

Im Übrigen wird niemand gezwungen kommissarisch im Amt zu bleiben. Da gibt es für Unwillige Mittel und Wege.
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP)
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tivolino (11.04.2021)