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Alt 22.05.2020, 20:45
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Ausrufezeichen Müssen wir uns Sorgen machen? ...

Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Uns könnte aber ähnliches drohen, 'mal rein spekulativ eine Öffnung von größeren Veranstaltungen bis maximal 1.000 Zuschauer. Wenn der Verband auf dieser Basis die Regionalliga starten würde, damit es überhaupt weiter gehen kann, wäre ja "nur" eine Minderheit der Vereine wesentlich betroffen: Wir, RWE und RWO.

Denkbar in einem solchen Fall wäre aus meiner Sicht, dass bspw. von 3.000 Dauerkartenbesitzern jeder nur jedes dritte Spiel besuchen kann. Wie man dann regelt, wer zu welchem Spiel darf, müsste man sehen. Dann wäre eine Online-Plattform sinnvoll, auf der man seine bevorzugten Spiele auswählen kann. Nach Gegner oder ggf. auch kurzfristiger anhand der Terminierung. Manche Fans kommen am liebsten nur samstags, andere haben nur bei Abendspielen Zeit. So kann man das schonmal ein wenig bedarfsgerecht steuern. Und bei den Spielen, wo die Nachfrage größer als das Angebot ist, wird dann gelost und die Verlierer der Auslosung werden dann für ein anderes Spiel bevorzugt. Wäre technisch machbar und dann für die Bundesligisten ähnlich durchführbar.

Möglichkeit 2 wäre eine meistbietende Versteigerung der geringen freien Plätze. Würde dem Verein mehr Geld bringen, wäre dann aber gerade für die nicht so gut Betuchten unter den treuen Fans ungerecht und käme mitunter einem Quasi-Ausschluss gleich.
Deine Vorschläge erscheinen zunehmend »abenteuerlich«. Aus der naheliegenden Vermutung, dass Dauerkarten-Besitzer sich dem Traditionsverein in besondere Weise verbunden fühlen, würde ich keinesfalls folgern, dass sie deswegen sozusagen alles mit sich machen lassen.
  • Wie soll die Vertragsgestaltung für ein solches Rechtsgeschäft gelingen?
  • Möglichkeit 2 ließe für 2/3 der Käufer eine Gegenleistung von »Null« erwarten.
In einer Phase, in der man auf möglichst wenige Rückforderungen bezüglich der laufenden Saison hofft, empfiehlt es sich, derartige »Zukunfts-Modelle« lieber nicht weiter auszugestalten.

PS:
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Für einen nicht gemeinnützigen Wirtschaftsbetrieb, wie unsere GmbH, darfst du gar nicht "ehrenamtlich" arbeiten.
Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Klares Jein. ;-) Es ist nicht verboten, sich ehrenamtlich für die Alemannia zu engagieren. Wenn also ein Arbeitnehmer, der sich in Kurzarbeit befindet, in seiner Freizeit freiwillig ehrenamtliche Tätigkeiten zu Gunsten der Alemannia übernimmt, bei denen er nicht weisungsgebunden ist, übt er keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus. ...
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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