Zitat:
Zitat von Blackthorne
So lässt sich das auch dann nicht rechnen, wenn man gegen den Investoreneinstieg ist.
Die GmbH hat eine Eigenkapitalausstattung von ehemals 4 Mio. €, auch wenn davon nichts mehr da ist bzw. der Betrag durch ein "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" auf unter Null gedrückt wurde.
Diese 4 Mio. gezeichnetes Kapital werden durch den Investor auf 8 Mio. im Wege einer Kapitalerhöhung aufgestockt, do dass vereinfacht gesagt dem Verein danach 50 % von 8 Mio. gehören und dem Investor ebenfalls 50 % (genauer: Verein 50,1 %, Investor 49,9 %).
Warum zusätzlich noch 100.000 € an den e.V. fließen sollen, wissen wohl nur die Eingeweihten, mit dem anteiligen Verkauf der GmbH hat das nichts zu tun.
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Buchhalterisch betrachtet hast du bestimmt wie immer Recht. Allerdings hatte ich mein Augenmerk nicht auf die GmbH-Bilanzierung, sondern ausdrücklich auf die vorrangig durch Mitgliederbeiträge gespeiste Vereinskasse gerichtet und betrachtet, was dort rausgeht und was reinkommt.