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Alt 23.02.2017, 08:10
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
So lässt sich das auch dann nicht rechnen, wenn man gegen den Investoreneinstieg ist.

Die GmbH hat eine Eigenkapitalausstattung von ehemals 4 Mio. €, auch wenn davon nichts mehr da ist bzw. der Betrag durch ein "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" auf unter Null gedrückt wurde.
Diese 4 Mio. gezeichnetes Kapital werden durch den Investor auf 8 Mio. im Wege einer Kapitalerhöhung aufgestockt, do dass vereinfacht gesagt dem Verein danach 50 % von 8 Mio. gehören und dem Investor ebenfalls 50 % (genauer: Verein 50,1 %, Investor 49,9 %).
Warum zusätzlich noch 100.000 € an den e.V. fließen sollen, wissen wohl nur die Eingeweihten, mit dem anteiligen Verkauf der GmbH hat das nichts zu tun.

Buchhalterisch betrachtet hast du bestimmt wie immer Recht. Allerdings hatte ich mein Augenmerk nicht auf die GmbH-Bilanzierung, sondern ausdrücklich auf die vorrangig durch Mitgliederbeiträge gespeiste Vereinskasse gerichtet und betrachtet, was dort rausgeht und was reinkommt.
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