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Alt 22.03.2017, 14:23
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Regionalligist Alemannia Aachen stellt Insolvenzantrag

WDFV-Fußballausschuss entscheidet

West-Regionalligist Alemannia Aachen ( Alemannia Aachen GmbH) hat "wegen drohender Zahlungsunfähigkeit" einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das hat der vom Aachener Amtsgericht gestellte Insolvenzverwalter dem Westdeutschen Fußballverband (WDFV) als Träger der Regionalliga West am Mittwoch offiziell mitgeteilt. Der Fußballausschuss des WDFV entscheidet nunmehr zeitnah unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 6 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über mögliche Konsequenzen.
Gemäß § 6, Abs. 6 der Spielordnung DFB ist bei Stellung des eigenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum letzten Spieltag einer Saison, vorgesehen, dass dem Verein neun Punkte abgezogen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Fußballausschuss des WDFV.
Der TSV Alemannia Aachen e.V. ist durch den Insolvenzantrag nicht betroffen. Der Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH hatte laut Darstellung des Vereins gemeinschaftlich seinen Rücktritt erklärt.
WDFV


Regionalliga West 16/17: Torshow vom 25. Spieltag.

Alemannia Aachen stellt Insolvenzantrag: Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Amateurfußball-Portal FUSSBALL.DE vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), Partner des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV), hat in Zusammenarbeit mit dem WDFV in dem folgenden redaktionellen Beitrag die wichtigsten Fragen zur Insolvenz von Alemannia Aachen zusammengestellt und beantwortet.
Was bedeutet die Insolvenz für den Spielbetrieb?
In einer ersten Stellungnahme hat der Verein angekündigt, den Spielbetrieb in der Regionalliga West ganz normal fortsetzen zu wollen. Die Entscheidung darüber trifft allerdings der vom Amtsgericht Aachen eingesetzte Insolvenzverwalter, nachdem er sich ein erstes Bild von der wirtschaftlichen Lage sowie von den laufenden Einnahmen und Ausgaben gemacht hat. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Alemannia weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen wird. Das nächste Ligaspiel der Aachener findet am Freitag, 31. März, (ab 19.30 Uhr) bei Rot-Weiss Essen statt.

Muss Aachen jetzt zwangsabsteigen?
Nein. Diese Regelung wurde zum 1. Juli 2014 in der DFB-Spielordnung geändert. Bis dahin galt: Wurde über das Vermögen eines Vereins der 3. Liga oder der Regionalliga das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, stand der Klub automatisch als erster Absteiger fest. Mittlerweile ist als Rechtsfolge eines eigenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen Verein im Paragraf 6 der Spielordnung grundsätzlich der Abzug von neun Punkten vorgesehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von diesem Punktabzug abgesehen werden, beispielsweise wenn gegen den Hauptsponsor zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Weitere spieltechnische Konsequenzen über einen Punktabzug hinaus sind nicht vorgesehen.

Wer entscheidet nun? Bei wem liegt die Zuständigkeit?
Da die Regionalligen unter die Trägerschaft der Regionalverbände fallen, ist nicht der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zuständig. Im Fall der Regionalliga West ist der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) mit Sitz in Duisburg verantwortlich. Der WDFV-Fußballausschuss unter Vorsitz von Manfred Schnieders (Salzkotten) wird im schriftlichen Umlaufverfahren zeitnah über den möglichen Punktabzug für Alemannia Aachen entscheiden. Sollten dem Verein, der aktuell mit 42 Zählern Platz vier belegt, in der laufenden Saison neun Punkte abgezogen werden, würde der Vorsprung auf die Abstiegszone immer noch elf Zähler betragen. Gegen die Entscheidung des Verbandes kann der Klub gegebenenfalls aber auch noch Widerspruch einlegen.
Wie geht es in der nächsten Saison mit Alemannia Aachen weiter?
Fristgemäß bis zum 15. März hat Alemannia Aachen beim Westdeutschen Fußballverband eine Zulassung für die kommende Spielzeit 2017/2018 in der Regionalliga West beantragt. Die formelle Entscheidung über die Zulassung trifft ebenfalls der WDFV-Fußballausschuss, voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung. Geprüft werden dabei unter anderem die technisch-organisatorischen Voraussetzungen, beispielsweise in Bezug auf die Spielstätte. Eine genaue Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es seit der Einführung der fünfgleisigen Regionalliga im Jahr 2012 in der West-Staffel nicht mehr. Stattdessen müssen die Vereine eine Bürgschaft in Höhe von 35.000 Euro pro Saison hinterlegen. Das ist auch bei der Alemannia der Fall.
Text: FUSSBALL.DE/mspw
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AIXtremist (22.03.2017)