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Zitat von Der_Seher
Soweit ich weiss steht das in den Statuten der jeweiligen Landesverbände.
Spielordnung (Stand 01.07.2016)
§ 26 Vereine/Kapitalgesellschaften in Insolvenz 1. Die spielklassenhöchste Männer-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. Nimmt diese Mannschaft an den Spielen einer Spielklasse unterhalb der Oberliga teil und verfügt der Verein über eine Frauen-Mannschaft, die in der Bundesliga, 2. Frauen -Bundesliga oder Regionalliga spielt, so gilt die spielklassenhöchste Frauen-Mannschaft als Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigendenMannschaften vermindert sich entsprechend
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So habs nochmal gegengecheckt. Wir haben Schwein gehabt. Der Westdeutsche Verband hat es rausgenommen und da steht nur noch...
(9) Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gelten die Bestimmungen des § 6 SpO/DFB.
Damit riesendusel..
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."