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Alt 08.06.2018, 12:32
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
ich würde als gesellschafter den gesellschaftsvertrag so formulieren, dass die gewählten mitglieder des ar der alemannia aachen gmbh auch voll stimmberechtigte mitglieder der tsv alemannia aachen gmbh sind. das wäre super-sauber.

oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen.

für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten.

Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
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