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Alt 08.04.2019, 19:50
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Gegener zu verunglimpfen verstösst gegen die Satzung der Alemannia.
Dahe rkann ich mir nicht vorstellen, dass das Plakat "Hurensöhne " genehmigt wurde.


Ich sehe in der Verwendung des Begriffes Hurensöhne keine Verunglimpfung.
Immerhin unterstellt dies, dass ein Elternteil der Betroffenen einer traditionsreichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Für viele dürfte dies eher ein Kompliment darstellen.
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Heinsberger LandEi für den nützlichen Beitrag:
Death Dealer (08.04.2019), Mott (11.04.2019)