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Alt 17.08.2015, 10:08
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
Natürlich ist das nicht nett und auch von unserer Seite wie Du richtig schriebst logisch um im Rhythmus zu bleiben.
Aber mal eine andere Frage, wie gesagt ich kenne mich damit nicht aus:
Früher hiess es bei uns immer Sonntags um kurz vor 11:
"Warum spielt der Manni und der Hubert nicht?"
"Geht nicht, die sind festgespielt."
Was hat es damit auf sich und wie funktioniert diese Regelung sofern es sie noch gibt?
Die für uns maßgeblichen Bestimmungen finden sich u.a. in Paragraf 11 der WFLV-Spielordnung. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben wir die Möglichkeiten gegen Eilendorf mit acht Spielern "von oben" fast bis zum letzten Tropfen ausgenutzt.
Erlaubt sind eigentlich nur vier Spieler von oben. Sprint, Korb, Mohr, Zieba und Hasani durften aber trotzdem mitmachen, weil sie noch nicht in der Ersten gespielt haben. So wurden nur Lünenbach, Gödde und Winter als Spieler von oben gezählt. Die Schutzfristen waren in allen Fällen abgelaufen. Zieba war als einziger Ü 23.

Aus der Spielordnung:

§ 11 Umfang der Spielerlaubnis

(4) Spieler einer höheren Mannschaft können an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist gemäß Absatz 5 teilnehmen. Mit dem berechtigten Einsatz werden sie Spieler der unteren Mannschaft.
Absatz 9 bleibt unberührt.

(5) Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden fünf Tage (...)

(6) Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23). Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.

(9) Werden Amateure und Vertragsspieler in einem Pflichtspiel der 3. Liga, Regionalliga oder der 5. Spielklassenebene (ab 1.7.2014: in einem Pflichtspiel der 3. Liga oder der Regionalliga) eingesetzt, dann gilt für ihren Einsatz in einer unteren Mannschaft ihres Vereins § 11a SpO/DFB. Danach gilt für Spieler, die am 01.07. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23), die Schutzfrist von zwei Tagen gemäß Absatz 5; Spieler, die am 01.07. des Jahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U 23), brauchen keine Schutzfrist einzuhalten. Bei den vorgenannten Regelungen ist die Höchstzahl von Spielern gemäß Absatz 6 zu beachten.

(11) Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Punktespiels der unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er während dieser Zeit in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 entfällt.
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