Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm
In der Vereinssatzung steht:
" 9.5.1 Eine zweite und jede weitere Wiederwahl, gleichgültig in welches dieser Organe, bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung."
https://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/
Stimmt diese Satzung noch oder ist diese veraltet ?
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Die stimmt. Es wäre aber Tom Gronens erste Wiederwahl, und die ist (wie der Satz davor zeigt) nicht von der Zwei-Drittel-Regelung betroffen