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Alt 18.02.2021, 14:14
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Max Max ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm Beitrag anzeigen
In der Vereinssatzung steht:

"9.5.1 Eine zweite und jede weitere Wiederwahl, gleichgültig in welches dieser Organe, bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung."


https://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/


Stimmt diese Satzung noch oder ist diese veraltet ?

Die stimmt. Es wäre aber Tom Gronens erste Wiederwahl, und die ist (wie der Satz davor zeigt) nicht von der Zwei-Drittel-Regelung betroffen
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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Kaiser Wilhelm (18.02.2021)