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Alt 18.02.2021, 14:05
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Hi Stefan,

der Kandidat für das Amt des Präsidenten muss „nur“ die grundlegenden Voraussetzungen der Satzung (Vereinsmitglied usw.) erfüllen. Tom Gronen wurde beim letzten Mal erstmals in ein Gremium gewählt, benötigt also keine Zweidrittelmehrheit.

Ob er über die Kanäle der GmbH Werbung machen kann, ist in der Satzung des e. V. natürlich nicht geregelt. Das entscheidet die Geschäftsführung der GmbH. Ich würde es für geschickter und fairer halten, das nicht zu tun. Allerdings kann ich auch nicht sehen, dass irgendwo Wahlwerbung für ihn über „Kanäle der GmbH“ aufgetaucht wäre. Oder übersehe ich etwas?



Danke Max
Es war nur eine generelle Frage, du hast nichts übersehen.
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