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Alt 09.12.2013, 15:49
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Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Bei einer vorherigen Einigung kommt es nicht zu einem Verhandlungstermin. Beide Parteien zeigen dem Gericht diese schriftlich an, der Termin wird dann aufgehoben. Wenn der Richter der Meinung ist, dass keine gütliche Einigung erfolgt, dann kann er ein Urteil fällen. Das dieses zugunsten von Kölmel ist ließ er im Vorfeld durchblicken.
Das ist gut zu wissen. Aber nur weil ein Verhandlungstermin angesetzt ist (der ja durchaus wieder abgesagt werden kann), heißt das doch nicht, dass dort auch ein Urteil fällt, oder?
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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