Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 09.04.2008, 09:43
Benutzerbild von Klööss_vom_Driesch
Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.706
Abgegebene Danke: 407
Erhielt 1.364 Danke für 267 Beiträge
"Neue Satzung des TSV" - wir haben (fast) fertig!

Tach auch,

versprochen ist versprochen. Und deshalb hier und jetzt und heute erste genauere Infos über die Inhalte der künftigen Satzung des TSV.

* Es ist nach fast einem Jahr Arbeit und nach mehreren Sitzungen der "Großen" und der "Kleinen Satzungskommission" gelungen, einen gemeinsamen Entwurf der Vertreter aller Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Ältestenrat, Aufsichtsrat der GmbH, Fanvertreter/Mitglieder) zu erreichen.

* Dabei wurden Wünsche der Fans/Mitglieder in ganz besonderem Maße umgesetzt:


Die wichtigsten Neuerungen in der künftigen Satzung des TSV:


* jedes Mitglied kann künftig unter Einhaltung bestimmter Formalitäten (Fristen, Unterstützerunterschriften,...) Kandidaten zur Wahl in den Verwaltungsrat, den Ältestenrat, den Vorstand sowie für den Aufsichtsrat der GmbH vorschlagen, ohne dass diese vor der Wahl wieder "aussortiert" werden können.

* Die Mitgliedsversammlung wird künftig also aus einer deutlich größeren Zahl von Kandidaten auswählen können.

* Jedes Mitglied wird künftig bereits zu Jahresbeginn schriftlich darüber informiert werden, welche Wahlen anstehen und zugleich um Kandidatenvorschläge gebeten und auf die entsprechenden Passagen in der Satzung hingewiesen.

* Die Kriterien zum Vorschlagsrecht sind klar formuliert und in der Satzung nachlesbar: 50 Unterschriften nicht kandidierender Mitglieder, bis 40 Tage vor der Wahl,...

* Jeder satzungsgemäße Vorschlag erscheint folglich auch auf der Wahlliste bei der Mitgliederversammlung. Die Gremien dürfen darüber hinaus zur Wahl des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates lediglich Wahlempfehlungen aussprechen.

* Der Verwaltungsrat wird künftig auch als "Wahlausschuss" zur Vorbereitung der Wahl des Vorstandes arbeiten: das uneingeschränkte Vorschlagsrecht für jedes Mitglied hat auch bei der Kandidatenbenennung zum Vorstand Gültigkeit, jedoch wird der Verwaltungsrat aus der Gesamtheit der Vorschläge der Mitgliederversammlung ein "Vorstands-Team" vorschlagen. Das ist auch sinnvoll so, denn an das Vorstandsteam werden wegen der Funktionunterschiedlichkeit ganz besondere "Harmonieanforderungen" gestellt.

* Es wird ein klares, nachvollziehbares und festgeschriebenes Wahlprozedere zur Durchführung künftiger Wahlen in der Satzung verankert sein - chaotische Wahlen nach "Gutsherrenart" sind so künftig nicht mehr möglich.

* Gremienvertreter müssen künftig Mitglied sein.

* Der Vorstand muss die Mitgliederversammlung um Zustimmung ersuchen (75%!), wenn die GmbH oder ihre Töchter fremdes Kapital in die Gesellschaft(en) aufnehmen möchte (Anm:dieser Punkt existiert auch jetzt schon in der Satzung, er wurde lediglich auf die Tochtergesellschaften ausgedehnt).

* Anhänger, Sympathisanten und Mitglieder radikaler Gruppierungen aller Art können künftig nicht mehr Mitglied des TSV sein.

------------

Zahlreiche "kleinere" Änderungen führe ich jetzt hier nicht explizit auf. Das könnt ihr dann selber nachlesen...

Am Freitag wird die "Extrem kleine Satzungskommission " - der Präsident und ich - lediglich noch "redaktionelle Arbeit" zu leisten haben - und dann ab in den Druck, ruck - zuck...!

Klööss

ps: für die wie stets mitlesenden Vertreter der "Großen Satzungskommission": ja, es war teils hart, aber immer fair

ps2: dem Dirk ein ganz dickes "dubbele mercie!"
__________________
"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."

Geändert von Klööss_vom_Driesch (09.04.2008 um 22:51 Uhr) Grund: Ergänzt...
Mit Zitat antworten