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Alt 10.06.2013, 12:08
rocker rocker ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es geht bei der Mitgliederversammlung aber nicht um die GmbH, sondern um den Verein.

So ist es. Die Vereinssatzung sagt eindeutig das Abhalten einer Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr aus. Mit der Insolvenz der beiden GmbH's hat dies gar nichts zu tun. Über dem Verein kreist zwar noch bedrohlich das Urteil des Kölmel-Prozess mit der Gefahr der auch dort eintretenden Insolvenz. Das Urteil ist aber noch nicht endgültig gesprochen. Für die Einberufung der Versammlung sind eindeutig die Herren Kutsch & Co, zuständig. Die hatten doch auch schon erklärt, dass man keine Neuwahl eines neuen Präsidenten in die Tagesordnung nehmen will.Bin gespannt was zu diesem Thema in den nächsten Tagen kommt!
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