Einzelnen Beitrag anzeigen
  #81  
Alt 17.07.2020, 14:00
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.475
Abgegebene Danke: 5.149
Erhielt 10.259 Danke für 3.006 Beiträge
Zitat:
Zitat von Mott Beitrag anzeigen
Sollte er Vereinsmitglied sein, wäre das denkbar. Allerdings wählt das Gremium seinen Vorsitzenden selbst. Also bräuchte es da zweierlei: die Bereitschaft der Person und eine mindesten 3:2-Mehrheit.

Generell bleibt aber die Frage, ob es nicht richtig ist, dass eine Person aus der Führungsebene des Inhabers nicht auch an der Spitze des Kontrollorgans stehen sollte. Sprich: ein Vertreter des Präsidiums. Oder, ob es reicht, dass der Chef des Aufsichtsrats "nur" Mitglied sein muss.

Diese Frage kann man sicherlich nachdrücklich diskutieren. Für beide Lösungen gibt es gute Argumente.
Selbstverständlich ist Kall Mitglied, anderenfalls hätte er doch gar nicht in den AR gelangen können. Ich wollte auch nur sagen, dass jedes laut Satzung entsprechend qualifizierte Vereinsmitglied vom "Souverän" in den AR der GmbH gewählt und anschließend auch zum AR-Vorsitzenden bestimmt werden könnte. Hatten wir doch alles schon. Dass der Vorsitz einem "Fremden" überlassen wird, wie du es oben darstellst, ist bei uns gar nicht möglich. Ehrenamtlich sowohl dem Verein als auch der GmbH vorzustehen, ist hingegen schon sehr ambitioniert. Die Arbeit und Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen, hielte ich für sinnvoller. Und welcher handfeste Schaden aus der engen Verquickung von Präsidium und AR entstehen kann, haben wir auch erlebt.
PS: Muss mich korrigieren: Die Vereinsmitgliedschaft ist nur "erwünscht", aber "nicht zwingend" laut Satzung. Das sollte geändert werden.
__________________


Geändert von tivolino (17.07.2020 um 14:41 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag:
Aix-la-Chapelle (17.07.2020), Öcher Wellenbrecher (17.07.2020)