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Alt 04.11.2009, 01:22
Markus Markus ist offline
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Wie ist denn dann bitte "Zugehörigkeit" definiert´? weil ich dabaystand und somit den Eindruck erweckt haben bzw. es den Anschein hatte ich gehörte dazu? Oder muss da auch nachgewiesen sein, dass ich in der Gruppe, die dann eher als Verein oder so zu verstehen ist (Gruppierung), Mitglied bin?
Das steht im Urteil dabei. Es ist definitiv nicht das einfach dabeistehen gemeint. Der Betroffene hatte bei einer Befragung zugegeben Mitglied der Gruppe zu sein.
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