Zitat:
Zitat von Max
Es ist ganz klar und steht auch in keiner Weise zur Debatte, dass jede Art von Investorenlösung, zu der VR und Mitgliedschaft zustimmen müssen, nur dann akzeptabel ist, wenn rechtzeitig, transparent und in gemeinschaftlicher Diskussion (!) informiert und Feedback eingeholt wird.
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Dass die Mitglieder einem Verkauf von GmbH-Anteilen mit 75-prozentiger Mehrheit zustimmen müssten, steht in der Vereinssatzung. Ob der VR auch zustimmen müsste, weiß ich gar nicht so genau. Vielleicht kannst du mir ja helfen und darüber hinaus meine Frage beantworten, ob sich der folgende Paragraf nur auf Vertragsabschlüsse des Vereins oder auch auf Vertragsabschlüsse der GmbH bezieht:
14.13 Der Abschluss von Spieler-, Trainer- und sonstigen Anstellungsverträgen bedarf nicht der Zustimmung des Verwaltungsrates, sofern die dafür aufzuwendenden Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind.