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Alt 02.07.2020, 18:31
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Die Alemannia würde sich auf juristisch sehr dünnes Eis begeben, wenn sie während und trotz laufender Kurzarbeit zahlreiche auslaufende Verträge verlängern und zahlreiche neue Spieler einstellen würde, den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen sowie Test- und (Pokal-)Pflichtspiele austragen würde.

Das stimmt nur teilweise. Man darf während der laufenden Kurzarbeit kein zusätzliches Personal in Beschäftigung nehmen - mal ausgenommen von gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Positionen wie dem Geschäftsführer.
Man könnte aber durchaus bereits einen Vertrag abschließen, der besagt, dass ein neues Arbeitsverhältnis beginnen wird, sobald keine Kurzarbeit mehr besteht.


Des weiteren darf man auch während der Kurzarbeit den ganz gewöhnlichen Geschäftsbetrieb inklusive Mannschaftstraining und sogar Spielbetrieb absolvieren. Es muss nur ordentlich dokumentiert werden, in welchem Umfang tatsächlich gearbeitet wurde. Du darfst auch zu mehr als 50 % arbeiten, wenn Du es korrekt meldest.


Beispiel: Während Kurzarbeit 50 arbeiten die Spieler tatsächlich zu 70 % der Zeit. Das meldest Du so dem Arbeitsamt und kriegst dementsprechend nur für 30 % der Zeit Kurzarbeitergeld erstattet. Ebenso erhalten die Angestellten dann für diesen Zeitraum zu 70 % Normallohn und zu 30 % Kurzarbeitergeld. Im Folgemonat können die Verhältnisse auch wieder anders sein, 50-50 oder 60-40 oder 90-10, je nach tatsächlichem Arbeitsanfall.

Anderenfalls wären Betriebe ja eventuell verpflichtet, aufgrund angemeldeter Kurzarbeit Aufträge abzulehnen, was dem Sinn und Zweck des Kurzarbeitergeldes widerspräche. Es ist ein sehr flexibles Modell, welches Betrieben über konjunkturelle Schwächephasen hinweghilft.





Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ich vermute deshalb, dass die Kurzarbeit fürs kickende Personal zum 1.7. beendet wurde, so dass man jetzt wieder freie Hand hat - aber auch die Gehälter wieder selber bezahlen muss.

Falls dies so sein sollte, hielte ich das für sehr gewagt, und das ist noch die diplomatischste Formulierung, die mir dazu einfiel.


Man ist ja während der Kurzarbeit gar nicht verpflichtet, weniger zu arbeiten. Man könnte auch auf 100 % hochfahren für einen erforderlichen Zeitraum, für welchen man dann kein Geld vom Amt erhält und volle Löhne zahlen muss. Und in einer folgenden Phase ohne Spielbetrieb fährt man wieder runter.


Man müsste schon über große finanzielle Reserven verfügen, um das Kurzarbeitergeld jetzt in dieser ungewissen Phase schon über Bord zu werfen.


Oder lässt man die Kurzarbeit enden, um Spieler in den Kader aufnehmen zu können und sobald man damit fertig ist, wird die Kurzarbeit wieder angemeldet?
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