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Alt 08.06.2018, 17:05
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Für die neue GmbH sind den Mitgliedern noch gar keine Regelungen bekannt bezüglich der AR-Besetzung. Das wurde also offenbar durch den e.V.-Vorstand alleine bestimmt. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines AR bei einer GmbH, also muss die jetzt kommunizierte Entsendung von drei Vorstandsmitgliedern in den AR schon individuell geregelt worden sein.
Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns.

Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.

Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.
Es ist sicherlich etwas unglücklich, sicher war aber keine Asbootung von Kall und Schleiden bezweckt.

Das macht auch keinen Sinn, denn die beiden sind die "Fachleute", während Fröhlich, Delheid, Gronen quasi Laien sind.

Waren nicht Kall und Scleiden sogar von den Gremien vorgeschlagen worden?
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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