Zitat:
Zitat von ACUnited
Man kann ein Verfahren einvernehmlich auch "ruhend" stellen - dann legt das Gericht die Sache erstmal mindestens 6 Monate auf Eis und fragt danach nochmal an, was denn jetzt so passieren soll...
Das heißt: eine außergerichtliche Einigung der Parteien ist in jedem Verfahrensstand möglich und erstrebenswert!
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Eine außergerichtliche Einigung soll es ja nicht geben. Das Gericht soll ja in jedem Fall ein Urteil fällen. So wie Laven sagte, basiert dieser Kölmel-Vertrag ja vorbehaltlich darauf, dass das Gericht zu Kölmels Gunsten entscheidet. Bei "Freispruch" der Alemannia gibt es keinen Vertrag.