Zwei Klarstellungen:
1. Dr. Geyer hat nicht gesagt, dass das Mittel nicht leistungsfördernd wirkt. Er hat gesagt, dass er aufgrund der Konzentration eher davon ausgeht, dass es aber noch keine belastbaren Daten für diesen Stoff geht.
2. Daniel Gomez wurde damals vom Vorwurf des Dopings freigesprochen. Bestraft wurde er für die Nichtanmeldung einer zwar erlaubten, aber eben meldepflichtigen Behandlung mit einem Mittel, das für andere Darreichungsformen völlig unproblematisch gewesen wäre. Das ist etwas substanziell anderes als Doping.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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