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Alt 27.03.2018, 17:21
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Und wenn der Spielbetrieb ausgegliedert bleibt , indem er nicht zurückgeführt, sondern in eine andereGmbH ausgegliedert wird, die nur anders heisst?
Dann ziehen Deine Argumente nicht.
Eben dies macht der DFB aber (verständlicherweise) nicht mit. Deshalb ist Nierings Plan B, der die Übertragung von der alten in die bereits existierende neue GmbH vorsah, ja auch verworfen worden - und es musste Plan C (Übertragung des Spielbetriebs in den e.V.) gewählt werden. Der Königsweg und die Dauerlösung ist dies sicherlich nicht. Dazu ein kleiner Lesetipp:

www.rp-online.de/sport/fussball/sportrechtsexperte-warum-fussballvereine-ihre-profiabteilung-ausgliedern-sollten-aid-1.7284429

Man kann also nur hoffen, dass der Profifußball nicht allzu lange im Verein verbleibt, sondern möglichst schnell in die neue GmbH ausgelagert wird. Wenn ich die Statuten richtig verstehe, ist dies jederzeit und sogar rückwirkend möglich. Hoffentlich auch für den Sonderfall Alemnnia. Dann könnte man sich vielleicht auch ein aufwendiges Ummodellieren der Satzung sparen. Wäre schön, wenn die Vereinsführung mal ihren Fahrplan vorstellen würde...

Andererseits wären Spielchen wie die China-Mann-Aktion innerhalb des e.V. nicht mehr so ohne weiteres möglich. Denn steuerbegünstigte Spendengelder und Mitgliedsbeiträge aus dem gemeinnützigen Vereinszweig zu verwenden, um Deals im nicht steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball zu finanzieren, hätte mit ziemlicher Sicherheit den sofortigen Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge. Dazu ein Zitat aus einer Infobroschüre eines Landesfinanzministeriums:

Es ist nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (z.B. Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus Zweckbetrieben) und Erträge aus der Vermögensverwaltung sowie das angesammelte Vermögen zum Ausgleich von Verlusten aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Nur in ganz engen Grenzen akzeptiert die Finanzverwaltung einen Verlustausgleich noch als steuerunschädlich. Die Gemeinnützigkeit bleibt u.a. erhalten, wenn die Verluste auf einer Fehlkalkulation beruhen und innerhalb von 12 Monaten aus Mitteln, die nicht aus dem ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung stammen, wieder ausgeglichen werden. Gemeinnützige Vereine gefährden ihre Steuerbegünstigung, wenn sie Verlust bringende wirtschaftliche Betätigungen nicht zeitnah aufgeben. Das gilt entsprechend auch für Verluste im Bereich der Vermögensverwaltung.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob dieser Gemeinnützigkeitsverlust nicht ohnehin immer noch droht. Es sind ja offenbar in nicht unbeträchtlichem Umfang Vereinsgelder in die darbende GmbH geleitet worden. Ich hatte da mal in der Chefetage nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass dies geprüft worden sei und dass ich mir da überhaupt keine Sorgen machen müsse. Mache ich mir aber trotzdem. Aus alemannischer Erfahrung.
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