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Alt 11.04.2021, 17:01
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Andreas Andreas ist offline
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Zitat:
Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
Nun ohne Anträge könnten Themen besprochen werden und Debatten entstehen. Mit einem gestellten Antrag müssen Themen besprochen werden! Ein entscheidender Unterschied. Außerdem hat die Sitzungsleitung nicht die Möglichkeit das Thema abzubrechen (z.B. mit einem Hinweis bzgl. einer möglichen "Zeitnot" wenn unangenehme Fragen gestellt werden und Erklärungsnöte entstehen).




Hm, also unser Antrag ist doch eigentlich in dieser Sache eigentlich ganz klar begründet. Sollte die JHV tatsächlich im Juni stattfinden (wobei ich das zur Zeit stark in Frage stelle) werden aufgrund der Pandemie u. U. viele Mitglieder der JHV fernbleiben. Genau deshalb der Antrag, wir möchten nicht das Mitglieder Ihre Rechte aufgrund dieser besonderen Situation nicht wahrnehmen können. Sollte jetzt jemand meinen: ja aber das ist doch wie immer. Jedem ist selbst überlassen ob er kommt oder nicht, dann ist das unter normalen Bedingungen richtig, aber nicht in Pandemiezeiten. Sonst hätte ja auch die JHV 2020 nicht ausfallen dürfen!

Die Unterstellung mit der Retourkutsche und die weiteren Spekulationen kannst du dir sparen. Das eine hat nämlich mit dem anderen absolut nichts zu tun!

Außerdem eins solltest Du nicht vergessen: Anträge für die JHV zu stellen ist das eine, ob diese auch vom Souverän, der Mitgliedschaft angenommen werden das andere. Wer also dagegen ist, so wie du, braucht 1. diesen besagten Antrag nicht unterstützen und 2. auf der JHV dagegen stimmen (falls die nötigen Unterschriften zusammenkommen).

Im Übrigen wird niemand gezwungen kommissarisch im Amt zu bleiben. Da gibt es für Unwillige Mittel und Wege.

Hey Bucki, du brauchst gar nicht so bissig zu werden. Ich habe meine Position und mein Empfinden dargestellt. Ich mache das hier noch einmal, nur deutlich kürzer: Viele der Dinge, die ihr da beantragt, sind gut gemeint, schießen aber deutlich über das Ziel hinaus. Ihr scheint es aber für nötig befunden zu haben, diesen Weg zu gehen. Akzeptiert. Es ist aber höchst bedauerlich, dass so miteinander umgegangen werden muss. Wobei ich nicht sage, dass das die Schuld des IG-Vorstands ist.


Letzter Punkt: Angenommen, jemand verweigert sich des kommissarischen Verbleibs im Amt, nachdem eine Neuwahl durch Antrag vertagt würde. Wem wäre denn mit diesem Antrag geholfen? Dann würde man wohl wieder ein Notpräsidium suchen müssen...
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Aachen ohne Alemannia?
Für mich nicht vorstellbar...


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