Zitat:
Zitat von IG
Am Ende des Tages geht es darum, dass nur der gewählt ist bzw. der Antrag durchgeht, hinter dem die Mitglieder zu mehr als 50% aktiv stehen.
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Angesichts äußerst niedriger JHV-Teilnehmerzahlen, ein hehrer Wunsch, aber abgesehen davon erscheint mir eine Unterscheidung zwischen Anträgen und Wahlen, was die Wertung von Abstimmungsergebnissen angeht, durchaus nachvollziehbar.
Zitat:
Zitat von IG
Bisher ist es so, dass bei Personenwahlen alle Stimmen zählen und bei Abstimmungen zu Anträgen nur die JA und NEIN Stimmen zählen. Das hat in der Vergangenheit schon oft zu Irritationen geführt.
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Irritationen lassen sich durch vorangestellte Erläuterungen vermeiden. Grundsätzlich kann/darf eine Enthaltung nicht infrage gestellt oder gar umgedeutet werden. Etwas anderes ist, welche Anforderungen man hinsichtlich verschiedener Entscheidungsprozesse festlegt. Dass bei Personenwahlen, im Gegensatz zu Anträgen alle Stimmen zählen, belegt m.E. lediglich, dass diesbezüglich bewusst hohe Hürden aufgestellt werden. Derart überhöhte Anforderungen wären bei Anträgen schlichtweg unangebracht.
PS:
Eine Enthaltung ist ein "ich bin nicht dafür".
Eine Enthaltung, die
„nicht dafür ist“, ist zeitgleich
„nicht dagegen“. Derartige Ansätze führen zu keinerlei sinnvollen Erkenntnis.
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