Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Richtig.
Habe ich gerade mal überflogen.
Wenn keine JHV stattfindet, bleibt Fröhlich im Amt.
Der Vorstand kann festlegen , eine digitale JHV durchzuführen oder den Mitgliedern gestatten, ihre Stimmen schriftlich abzugen, quasi eine Briefwahl.
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.
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1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.
2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP)
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