Was ich nicht wirklich verstehe ist die Tatsache, dass die Alemannia für den neuen Tivoli mit einem Fassungsvermögen von knapp 33.000 Zuschauern 6.733 Parkplätze benötigt. Was ist denn mit dem ALRV und dessen Parkplätzen? Er veranstaltet im direkten Umfeld ein viel größeres Spektakel (sonntags mit immer etwa 50.000 Besuchern) und hier dürfen alle Parkplatzwiesen zum nutzbaren Parkplatzbestand gezählt werden? Kennt hier jemand die Zahlen und den baurechtlichen Unterschied?
cu -> Dirk
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