Zitat:
Zitat von Heya Alemannia
Ungenau ist in meinen Augen, dass davon die Rede ist, dass der Insolvenzverwalter nicht im Hause ist und deshalb der Auflösungsvertrag nicht unterzeichnet werden könne. Ist es denn nicht so, dass der Geschäftsführer das tun müsste? Und wenn der nicht im Hause ist, finde ich das eigentlich nicht so töffte.
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Der Geschäftsführer kann nicht mehr frei handeln, er braucht i.d.R. die Zustimmung des Sachwalters (Insolvenzverwalters). Bei uns scheint es allerdings so zu sein, dass M&M als alte Insolvenzverwalterkumpels die Funktionen nicht so strikt trennen, mal ist der eine, mal der andere zuständig.
Die Presse und auch einzelne hier im Forum fördern das noch, indem sie aus Mönig und Mönning gerne mal Möning machen, da kann sich dann jeder aussuchen, wer wohl gemeint sein könnte.