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Alt 01.11.2012, 21:06
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Alles richtig. Trotzdem ist das entsprechende Mitglied ja Teil des AR. Und dieses Organ führt die Aufsicht ja in Gänze über die Geschäftszweige der GmbH, unabhängig der Kernkompetenz der personifizierten Mitglieder. Das heisst, dass sich beispielsweise der Kommunkationsexperte sehr wohl über finanzielle Transaktionen informieren sollte (die Tätigkeitsschwerpunkte sind wertfrei und ausstauschbar). Das wurde scheinbar unzureichend erledigt, der finanzielle Schlamassel begann ja bereits vor einigen Jahren, ohne das ein Aufsichtsrat(-Mitglied) dem Treiben Einhalt geboten hat. Und das Argument, dass man einzelne Mitglieder bewusst nicht, falsch oder gar nicht informiert hat oder unter Druck gesetzt hat, lasse ich nicht gelten. Dann würde ich als AR-Mitglied zurücktreten, juristische Schritte einleiten und das Agieren meiner AR-Kollegen publik machen.

Alle bisherigen AR-Mitglieder haben (mehr oder weniger) versagt und sich mitschuldig gemacht! ALLE!
Da gibt es keine Ausnahme.

Keiner kann sich zurückziehen darauf, dass er nur für bestimmte Bereiche zuständig war.
Angeblich haben die "Kompetenzausschüsse" ja garnicht fungiert.

Jeder war in vollem Umfang für die Aufsicht über die Geschäftsführung
der Gmbh zuständig.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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