Zitat:
Zitat von Aix Trawurst
Ja aber das muss doch auch begründet sein und dann gibt es noch den Ansatz, dass diejenigen die ein Stadionverbot ausgesprochen bekommen ein Anhörungsrecht haben und so weiter und so fort. ...
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Du mischst gerade aber nicht Hausrecht und Stadionverbote in einem Toipf, oder?
Bei Hausrecht muss man gar nix begründen! "Mir gefällt deine Nase nicht, du kommst hier nicht rein" - fertig!
Bei Stadionverbot muss natürlich mehr vorliegen, aber Anhörung? Du hast die Möglichkeit, dich zu äussern, aber wenn das einmal vergeben wurde, steht da der Grund drin und diesen zu widerlegen fällt meist schwer oder ist unmöglich, weil es durch mindestens 2 Instanzen geprüft wurde, bevor es ausgesprochen wurde!