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Alt 15.03.2010, 11:03
WoT WoT ist offline
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Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Es geht je nach Einzelfall zB um Landfriedensbruch, ggf schweren Landfriedensbruch, ggf Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, gelegentlich aber auch um Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung ... Das kommt -wie gesagt- auf den Einzelfall an. Im konkreten Berliner Fall, den Du offenbar vor Augen hast und den ich nur aus Presseberichten kenne, kam es wohl glücklicherweise nicht zu Körperschäden, es ereigneten sich "nur" Sachbeschädigungen etc..
also fallen die ganzen körperverletzungen schonmal raus. landfriedensbruch? hm, das könnte sein. ist schließlich auch der standard-vorwurf, wenn man dem einzelnen nix nachweisen kann oder hofft ihm noch was vorwerfen zu können... hausfriedensbruch sofern hertha bsc jemanden beschuldigt würde ich meinen. sachbeschädigung mit sicherheit - sollte ja hoffentlich kein problem sein die schuldigen anhand von videoaufzeichnungen zu identifizieren und zur rechenschaft zu ziehen. ist etwas über den entstandenen schaden bekannt? [...]
Wenn man ein allgemein zu beobachtendes Phänomen analysiert, ist es nicht so hilfreich, nur auf ausgewählte Einzelfälle zu fokussieren, erst recht nicht hilfreich, nur auf einen in der Wahrnehmung partiell ausgeblendeten ausgewählten Einzelfäll zu fokussieren.

Deinen Versuch einer "rechtlichen Würdigung" in allen Ehren. Er krankt bereits daran, daß Du ziemlich irrationale Grundlagen setzt: Wegen Landfriedensbruchs werde immer dann angeklagt, wenn man dem Beschuldigten "nix" nachweisen könne, Hausfriedensbruch sei nicht so schlimm, wenn das Opfer keine Anzeige erstatte (gilt das auch für sexistische Beleidigungen?) und bei einer zweifelsfreien Sachbeschädigung hänge was auch immer von der Schadenshöhe ab.

Als ich Dir antwortete, hatte ich auf der Grundlage der bis dahin gelesenen Presseberichte, die mir jetzt nicht mehr im einzelnen erinnerllich sind, im Kopf, es habe bei dem Berliner Einzelfall keine Körperverletzung gegeben. Dem ist wohl nicht so:
Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
[...] Grenze überschritten, FAZ/Kamp vom 14. März 2010, Hertha-Fans ohne Herdentrieb, taz/Winkler vom 14. März 2010, Alarmstimmung nach Randale in Berlin, ARD-Sportschau vom 14. März 2010. Sollte wohl für jeden etwas dabei sein.
Das spielt aber -wie mehrfach gesagt- auch keine entscheidende Rolle, ...
Zitat:
Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
[...]
Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Ich glaube aber auch, daß die Debatte, ob das nun schwere oder leichte Straftaten sind, in diesem Kontext nicht geführt werden sollte, da sie bereits den Blickwinkel vollkommen unangemessen verschöbe.
hast du nicht schwere straftaten ins feld geführt? warum unangemessen? ich dachte das problem soll klar benannt werden? [...]
... weil es schnurz ist, ob man "nur" "leichte" Straftaten begeht, wenn man denn Straftaten begeht. Selbst wenn ein Verhalten nicht strafbar wäre (das ist ein sogenannter Konjunktiv!), folgte daraus nicht eo ipso, daß es vorbildlich wäre, ...
Zitat:
Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
[...]
Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
ohne jetzt gleich wieder verharmlosen und mich damit auf eine stufe mit randalierern stellen zu wollen: um welche "schwere, kollektiv begangene Straftaten" handelt es sich dabei? und das wichtigste: wurden bei der geschichte menschen verletzt? kam es zu sachschaden?
Und weil Du ja freundlicherweise nicht verharmlosen willst, will ich auch nicht polemisieren, ob man den jemnaden denn wohl noch ein Denkmal setzen müßte, wenn er zwar ("leichte") Straftaten begeht, aber engelsgleich davon absieht, jemanden totzuschlagen.
wieso bringst du nun auch noch gleich das töten von menschen ins spiel? es geht auch nicht darum jemandem ein denkmal zu setzen. [...]
... wie es -hoffentlich offensichtlich- nicht ausreicht, um ein Denkmal gesetzt zu bekommen, sich des Totschlags enthalten zu haben. Das ist einerseits ad absurdum andererseits vergleichend argumentiert. Man könnte auch den Vergleich ziehen, daß man von anderen als unangenehm (zB sexistisch) empfundene Sprüche nicht in einen Internetchat schreiben muß, nur weil es unterhalb der strafrechtlichen Verbotsschwelle liegt oder jedenfalls keine „schwere“ Straftat ist.
Zitat:
Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
[...] ich hab ja selber kaum was darüber gesehen/gelesen/gehört.[...]
Erstaunlich, für einen, der eben noch glauben machen wollte, die verbindliche rechtliche Würdigung schon gefunden zu haben.
Zitat:
Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
[...] bisher stellt sich das für mich so dar: einige fans haben aus frust das spielfeld gestürmt, sind mit fahnenstangen bewaffnet auf einen/einige (?) spieler zugelaufen und haben werbebanden zerstört - enstandener schaden unbekannt (?). zudem wurden bei dem gleichen spiel einige fans festgenommen und ich glaube vier polizisten leicht verletzt - zusammenhang unklar.
Nochmal: Einige "Fans" haben das Spielfeld gestürmt, sind bewaffnet auf Menschen zugelaufen (§ 124 StGB?) und haben Sachen zerstört (§ 303 StGB?). Zudem wurden vier Menschen leicht verletzt (§§ 223, 224 StGB? §§ 125, 125a StGB?). Aha.

Teil 2 folgt ...

Geändert von WoT (15.03.2010 um 11:21 Uhr)
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