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Alt 23.06.2022, 15:02
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
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Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Sagen wir mal so. Die Beweispflicht liegt beim Kläger. Wenn er nicht beweisen kann, dass sein E-Mail Account gehackt worden ist, gilt die Unschuldsvermutung. Will heißen, es ist davon auszugehen, dass sein unbewiesener Vorwurf nicht Bestandteil eines Rechtsurteils sein kann.

Wenn hingegen mindestens zwei Personen Aussagen können, dass Bader Ausdrucke seines E-Mail-Verkehrs in seiner Schublade hat liegen lassen und dies eidesstattlich erklären, muss dies rechtlich Bestand haben und als gegeben gesetzt werden!

Das nur dazu. Viel wesentlicher dürfte sein, ob durch Baders Sponsorenverträge der Alemannia wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Dies rechtfertigt nämlich vom Grundsatz her eine Kündigung, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen Bader.

Auch hier wird aber entscheidend sein, ob Bader belegen kann, dass der Vorstand/AR Kenntnis von den Inhalten dieses Vertrages gehabt hat, wie Bader behauptet.

Zuddem liegt auch hier die Beweispflicht dieser Baderaussage bei ihm selbst. Wenn er keine überprüfbaren Belege hierfür vorlegen kann und der Vorstand der Alemannia erklärt, nie von Bader über diese Klauseln informiert worden zu sein, sieht es auch hier für Bader nicht so gut aus. Selbst wenn er erklärt, dies sei branchenüblich. Hier mag es dann Auslegungssache sein, dies zu bewerten.

Letztlich wird durch den ganzen Vorgang aber wohl deutlich, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört bis zerrüttet gewesen ist und eine Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nicht zumutbar gewesen wäre. Insbesondere auch, um weiteren Schaden abzuwenden.

So würde ich zumindest argumentieren. Schauen wir mal wie es weitergeht, hoffentlich zugunsten der Alemannia. Die neue Beschäftigung von Bader verringert ab so oder so die Streitsumme.
In der neuen Führung ist ja auch ein Jurist aus der rennomierten Kanzlei Steinmetz & so dabei. Also werden sie schon irgendwas Handfestes haben.