Zitat:
Zitat von Wolfgang
Nicht so eindeutig ist gut ...
Nach lesen des Artikels eher ein schlechter Witz. So richtig eventuell die Kündigung war, die Begründung ist haarsträubend.
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Zweifelst Du an, dass die Kündigung richtig war?
Die Begründung ist in meinen Augen nicht haarsträubend, sondern eher rechtlich nicht ausreichend.
Natürlich darf der GF einer GmbH interne Korrespondenz mit dem AR nicht ungefragt an 3. Personen geben, da gibt es mit Sicherheit eine ziemlich klare Verschwiegenheitsverpflichtung.
Vermutlich wird wie immer die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen. Bader hätte keine Infos weitergeben dürfen, aber vermutlich hätte die Alemannia nicht die Nase dran bekommen dürfen bzw können