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Alt 21.12.2017, 19:06
greeny greeny ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
... und die Verschwiegenheitspflicht ist relativ ...
"Nette" Wortwahl ... Verschwiegenheitspflicht ist relativ. Verschwiegenheitspflicht ist eine Verpflichtung und kann somit nicht relativ sein. Wer sich daran nicht halten kann, sollte kein Ehrenamt ausüben.

Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
... Bisher ist immer noch alles rausgekommen, weil man sich nicht einig war in der Vergangenheit.

Solange man sich in den Gremien nicht einig ist und zusammensteht , wird früher oder später alles öffentlich werden. ... Je mehr einfache Gremeinmitglieder aussen vorgehalten werden , desto grösser ist die Gefahr, dass sie im nachhinein in Oche rumquatschen.
Also darf ein Ehrenamtler, wenn er sich nicht gerecht behandelt/nicht ausreichend informiert fühlt, seine Verschwiegenheitspflicht verletzen, ist quasi von seinen Verpflichtungen entbunden? Nee, so hat der Gesetzgeber sich das ganz sicher nicht gedacht ...
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