Einzelnen Beitrag anzeigen
  #93  
Alt 17.07.2020, 17:07
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.498
Abgegebene Danke: 5.210
Erhielt 10.379 Danke für 3.026 Beiträge
Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Tatsächlich habe ich mich im Jahr vertan, 2019 ging es um Satzungsbestimmungen, das stimmt. Schon im Protokoll 2018 (!) ist aber festgehalten, dass Dirk Kall und Mike Schleiden vom Gesellschafter (also dem Verein, vertreten durch das Präsidium), zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt worden sind. Also nicht etwa vom Rest-AR kooptiert, sondern vom "Eigentümer" der GmbH vollberechtigt bestellt. Missverständlich war hier für mich der Titel des TOP "Kooptierung", der in der Tat in die falsche Richtung deutet. Selbst die Stimmberechtigung ist ja im Protokoll niedergelegt, und zwar auf Deine Nachfrage hin. Übrigens können wir angesichts des Protokollführers wohl ausschließen, dass hier versehentlich eine Bestellung protokolliert wurde, von der nicht die Rede war.

Wie man das jetzt beurteilt, ist Geschmackssache. Du kannst argumentieren: Die beiden wurden nicht für diese GmbH gewählt, also sind sie nicht legitimiert. Ich würde sagen: Sie wurden dafür gewählt, die Spielgesellschaft zu kontrollieren, und das tun sie weiterhin. Undemokratisch wäre es aus meiner Sicht gewesen, bei einem Wechsel der Spielbetriebsgesellschaft Präsidium und VR im Amt zu belassen, die AR-Mitglieder aber nach nicht einmal einem Jahr (die JHV 2017 war sehr spät) mit diesem Argument auszutauschen.

Wie der Handelsregistereintrag aussieht, weiß ich übrigens nicht. Die Juristen hier werden beurteilen können, inwiefern das im Innenverhältnis überhaupt relevant ist.

Ach so, sie sind vom Präsidium "bestellt" worden. Wusste gar nicht, dass sich das Präsidium Aufsichtsratsmitglieder "bestellen" kann. Ich dachte immer und denke immer noch, sie müssten von den Mitglieder gewählt werden...

Was mich, ohne Namen zu nennen, aus demokratischer Sicht daran stört: Wenn ich als Mitglied den Herrn X im September 2017 in den machtlosen Aufsichtsrat einer bereits insolventen GmbH wähle, weil er dort ohnehin keinen Schaden mehr anrichten kann, heißt das noch lange nicht, dass ich ihn auch im Aufsichtsrat einer neuen, bei Herrn X Wahl noch gar nicht gegründeten GmbH sehen möchte, die unseren Profifußball in eine bessere und sichere Zukunft führen soll.
Was das Handelsregister angeht: Es ist auch bei freiwilligen Aufsichtsräten gesetzliche Pflicht, personelle Veränderungen im AR amtlich zu melden. Vielleicht habe ich es nur übersehen, vielleicht hat man es verschlampt, vielleicht hat man es bewusst unterlassen...
__________________


Geändert von tivolino (17.07.2020 um 17:15 Uhr)
Mit Zitat antworten