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Alt 29.11.2017, 10:02
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Solange kein anderer Geschäftsführer installiert ist, liegt diese Funktion "von Amts wegen" beim Insolvenzverwalter. Er kann aber einen Geschäftsführer einstellen, der diese Tätigkeit für ihn wahrnimmt.

[...]

Deshalb hat man am Anfang viel von Niering gehört und seit vom Hofe da ist, nix mehr.
Als M&M uns in der ersten Insolvenz betreuten, war es anders, was aber vermutlich auch daran lag, dass die Alemannia für Moenning eine Herzensangelegenheit war, die er für sich zur Chefsache gemacht hatte.
Richtig, Mönning war präsenter. Das lag sicher am persönlichen Bezug, aber auch an der räumlichen Nähe und insbesondere auch daran, dass es unzählige Mitglieder und Fans als Gläubiger gab (Dauerkarten, Anleihen, Verzehrkarten). Daher war die öffentliche Mitteilung der beste und einfachste Weg. In diesem Verfahren fallen die vielen Kleingläubiger weg, wodurch Niering weniger den Weg in die Öffentlichkeit suchen muss, sofern er dafür keine eigenen Gründe hat oder durch das Verfahren gezwungen ist.

Vor dem Hintergrund war es auch ein kluger Schachzug von ihm, die Dauerkarten nicht anzufassen, obwohl dies ja zumindest eine Grauzone sein müsste. Zumindest hatte ich Mönning damals so verstanden, dass an der "Entwertung" der Dauerkarten kein Weg vorbeiführt.

Die zugrundeliegende Konstellation war damals vergleichbar, die Interpretation bzw. das Ausleben Rollen ist aber unterschiedlich: Mönning war Insolvenzverwalter und Mönig Geschäftsführer. Der Unterschied liegt jetzt darin, dass Mönig direkt als Übergangslösung (Interimsgeschäftsführer) gesetzt war, während vom Hofe als Dauerlösung aufgebaut werden soll. Entsprechend macht es natürlich Sinn, wenn er seine Rolle auch wiederum deutlich aktiver und präsenter wahrnimmt, als dies Mönig getan hat.
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