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Alt 08.05.2009, 08:42
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Zitat von Bill Collins Beitrag anzeigen
Fehlplanungen sollten aber im Rahmen der Pauschalierungsphase angemahnt und als Mehrkostenaufstellung dem Auftraggeber übermittelt werden, das ist gang und gäbe bei Großbaustellen. Oftmals ist es so, dass sich Grundplanung und Leistungsverzeichnis nicht decken, dann liegt es erst einmal in der Luft, welche Leistungen ausgeführt werden müssen. Liegt ein Brandschutzkonzept vor, davon gehe ich mal aus, sind zumindest die Brandschutzabschnitte des Gebäudes definiert. Werden die Bauleistungen im Rahmen der VOB Teil C ausgeführt, so hat der Auftragnehmer Mitteilungspflicht bzw. muss er dem Auftraggeber gegenüber seine Bedenken anmelden, wenn Mängel in der Planung vorliegen.
Nicht selten ist es heutzutage so, dass man Planungsfehler dieser Art bewußt in Kauf nimmt, um sich auf diese Weise einen Vorteil im Bieterwettbewerb zu erschleichen, mit dem Gedanken, sich während der Bauphase über einen Mehrkostenantrag weiteren Profit zu verschaffen.Leider ist mir der genaue Sachverhalt in dieser Angelegenheit nicht bewußt, so dass ich auch keine Schlüsse ziehen kann. Die Zeiten sind für viele Unternehmen vorbei, dass man sich aussuchen konnte für einen GU seine Dienste zu verrichten oder nicht, so bleibt es nichtsdestotrotz oftmals ein "Tanz mit dem Teufel".

Sehr fundierter Beitrag!
In Bezug auf Mehrkosten wird die Gmbh sich noch wundern.
Wie Du sagst: zuerst macht man ein günstiges Angebot, um den Auftrag zu erhalten und später gibt es bei allen Leistungsabweichungen Mehrkosten.
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