Einzelnen Beitrag anzeigen
  #50  
Alt 03.07.2013, 16:56
Benutzerbild von Max
Max Max ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 4.661
Abgegebene Danke: 3.717
Erhielt 4.108 Danke für 1.152 Beiträge
Zitat:
Zitat von Mittelstürmer Beitrag anzeigen
Die Nachricht ist meines Erachtens falsch. Die Insolvenz eines Vereins (§ 42 BGB) führt nicht notwendigerweise zum Verlust der Rechtsfähigkeit, die als Voraussetzung der DFB-Statuten gilt. Insbesondere wissen wir ja jetzt, dass das Insolvenzverfahren nicht mit dem Antrag sofort eröffnet wird, so dass immer eine gewisse Zeit bleibt, Kölmel zum Verzicht zu bewegen und neues Geld (z. B. über Club-der-100er) in den Verein zu bekommen.
Das stimmt (jedenfalls wenn das mit dem Gesetz so einfach ist wie es da steht, ich kenne mich nicht so sehr gut aus), habe ich gerade auch nochmal nachgelesen. Voraussetzung für den Erhalt der Rechtsfähigkeit - wenn das denn überhaupt nahtlos weitergehen kann, obwohl die Insolvenz eröffnet wurde - wäre dann aber wohl eine Planinsolvenz, und auf die müsste sich Kölmel als größter Gläubiger auch erst einmal einlassen. Letztlich unterscheidet sich das doch "von außen" betrachtet kaum von einer Stundung, oder?
__________________
"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
Mit Zitat antworten