Zitat:
Zitat von #14
Und wenn Frederic Student/Azubi ist (was ich nicht weiß) und kein Berufsfußballer, sein „Engagement“ bei der Alemannia ne entsprechende Form hätte (Minijob o.ä.) und nicht sein Hauptjob wäre, würde das nicht Entscheidendes ändern?
DAS war ja mein zentraler Punkt…
(ich wollte mich ja wieder um Fußball kümmern, sorry)
alemannia - nebenbei
#14
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Auch Minijobber haben ein Recht auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen.
Minijobber sind auch gesetzlich unfallversichert, heißt nach den 6 Wochen bekommen auch diese Verletztengeld, vorausgesetzt der Unfall wird als Arbeitsunfall anerkannt.
Einen Krankengeldanspruch haben Minijobber nähmlich nicht.