Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1188  
Alt 30.10.2020, 19:34
Benutzerbild von Heinsberger LandEi
Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 4.371
Abgegebene Danke: 6.591
Erhielt 5.238 Danke für 1.997 Beiträge
Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Du liest den Text leider nicht richtig ....du wirst langsam alt


Langsam lesen und dann wirds auch verständlich
https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw

Hier muss ich doppelt widersprechen.

Erstens werde ich nicht langsam alt, sondern nach eigenem Gefühl ganz ganz schnell.


Zweitens sind die Formulierungen, welche dort Manna versprechen, wortwörtlich und ausschließlich auf die "vierten Ligen" zugschnitten.


Beispiel 1:
Zitat:
Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen für Vereine und Unternehmen der vierten Ligen.

Beispiel 2:
Zitat:
WER ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Sportvereine oder deren Unternehmungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die zum Zeitpunkt des Monats, für den ein Zuschuss beantragt wird, am professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb der Vierten Ligen teilnehmen.
Mit Zitat antworten