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Alt 30.10.2020, 18:24
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miniman miniman ist offline
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Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Jetzt sind die Infos deutlicher ;-)



Wie wird die Höhe der Billigkeitleistung ermittelt?

  • Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Eine Billigkeitsleistung kann ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern pro Verein oder Unternehmung gewährt werden und ist auf maximal 60% des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800.000 Euro begrenzt.
  • Leistungen Dritter zum Ausgleich von entgangenen Ticketeinnahmen, z. B. Versicherungsleistungen, sind anzurechnen.
Hat jemand Infos oder qualifizierte Interpretationen, ob die Spiele in beiden Zeiträumen in Bezug auf Anzahl, Art etc. vergleichbar sein müssen? In unserem Fall liegt ja das Spiel gegen Leverkusen im Vergleichszeitraum, was uns ja nicht unerhebliche Ticketeinnahmen beschert hat. Ich würde das jetzt erstmal als gut für uns ansehen.
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu miniman für den nützlichen Beitrag:
Heinsberger LandEi (30.10.2020), Öcher Wellenbrecher (30.10.2020)