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Alt 08.06.2018, 12:22
twickenham twickenham ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nun ja, wenn man den gesamten Spielbetrieb in eine neue GmbH auslagern kann, die in der Satzung gar nicht existent ist, dann müsste man eigentlich doch wohl auch Aufsichtsräte wählen können, oder? Und auf welcher Grundlage sind denn dann Fröhlich, Delheid und Gronen bereits in den neuen AR eingezogen?

Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann.
Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr?

Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
ich würde als gesellschafter den gesellschaftsvertrag so formulieren, dass die gewählten mitglieder des ar der alemannia aachen gmbh auch voll stimmberechtigte mitglieder der tsv alemannia aachen gmbh sind. das wäre super-sauber.

oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen.

für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten.

Geändert von twickenham (08.06.2018 um 12:26 Uhr)
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