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Alt 29.01.2017, 08:54
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
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Zitat von Kohlscheiderjung Beitrag anzeigen
Als ich das damals gemacht habe stand mal im Raume dass die Sicherheitskräfte eventuell in Zukunft verpflichtend den Paragraph 34a Sachkundenachweis Haben müssen um als Ordner (zumindest an bestimmten Positionen) tätig sein zu können . Sollte das tatsächlich so gekommen sein , was mir nicht bekannt ist, wäre das eine Begründung dafür, dass man nicht mehr mit Amateur Ordner arbeiten könne. Allerdings habe ich ein Artikel von 11 Freunde in Erinnerung wo es um Amateure in der RL ging wo über wegberg letzte Saison berichtet wurde und da u.a. genannt worden ist, dass der FC Wegberg Beeck auf vereinsmitglieder und Jugendspieler der A Jugend als Ordner zurückgreift, was ja ein Anzeichen dafür wäre, dass es wohl möglich wäre.
Was ich abschließend nicht beurteilen kann, aber evtl. ein Punkt sein könnte, ist das Mindestlohngesetz. Wenn jemand für eine Firma tätig wird, muss jede Stunde entsprechend vergütet werden. Sollte es die Möglichkeit geben, dass anders zu regeln ( freiwillig oder ehrenamtlich ), dann sollte hier der GF mal tätig werden. Hier könnte man mit Sicherheit einen sechstelligen Betrag pro Jahr einsparen, da bestimmte Tätigkeiten mit Sicherheit tatsächlich auch durch Freiwillige erledigt werden könnten. Wo ein Wille, da mit Sicherheit ein Weg.
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