Thema: Frage Iaf
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  #168  
Alt 31.03.2013, 19:36
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Zitat:
Zitat von chris2010 Beitrag anzeigen
In der Regel (wenn die Satzung nichts Anderes sagt) genügt zur Wahlberechtigung der Nachweis der Mitgliedschaft am Tag der Wahl.
In dem Zusammenhang gibt es die schöne Anekdote, wie Tennis Borussia Berlin endgültig in die Abhängigkeit von der Göttinger Gruppe und später in den Untergang geriet, als am Tag der Vorstandswahlen der Anwalt der GG mit der Vollmacht von mehreren Hundert neuen Mitgliedern (alles Mitarbeitern der GG und deren Verwandte) auftauchte und einen neuen Vorstand nach den Vorstellungen der GG installierte. Vor so etwas kann man sich mit der Satzung schützen.
Vor sowas hat man sich offenbar aber nicht geschützt.
Und nun?

Ich bin für die Auflösung. Es kann doch nicht darauf ankommen, wer mehr Neumitglieder aktiviert.
Dann besser aufloesung und neustart
als kbu - nahe iaf oder was aehnliches vom Bienenwald.
Oder vom kristof.
Den kennt man hier doch auch schon lange als extremen ultra- oder kbu - Sympathisanten.
Der ist schlimmer als mm.
?
Jetzt möchte ich aber bitte verklagt werden vom Bienenwald oder vom Zeitz.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (31.03.2013 um 23:59 Uhr)
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