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  #1007  
Alt 27.11.2011, 23:39
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Dibe Dibe ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Kann man auch unverschuldet in die Insolvenz getrieben werden?
Wie geht das denn ?
Zitat:
Aber selbstverständlich... Beispielsweise ein Einzelunternehmer, der einen Auftrag erhält und der Auftraggeber zieht sich dann zurück. Erbrachte Dienstleistungen und Warengüter stehen aus, werden nicht bezahlt, der Unternehmer kann die Bank nicht bedienen, die dann den Hahn zusperrt im Sinne von Konten dichtmachen und/oder Kredite kündigen von mehreren Zehntausenden von Euros und schon steht man "dumm" da und ist verschuldet, weil ein Auftraggeber wegbricht.

So etwas kommt zu Haufe in den letzten jahren vor, ich kenne da einige Firmen und Personen, die genau wegen solchen Fällen unverschuldet in die Insolvenz gedrückt werden. Natürlich MUSS niemand dann Insolvenz anmelden, aber wenn man irgendwann im Leben wieder schuldenfrei sein will, ist die Insolvenz eben der Weg dorthin. Bei normalen Gehältern müsste man ja doppelt so alt werden wie der Heesters, um die Schulden inklusive Zinsen etc zurück zu zahlen.

Selbstverfreilich kann man auch ohne eigenes Verschulden in Schulden geraten, die Frage solltest du dir aber auch selber beantworten können.
Jetzt kann man da noch eins draufsetzen: Unverschuldet zum Straftäter im Rahmen einer unverschuldeten Insolvenz.
Das mit der Inso hat AIXtremist ja schon schön beschrieben. Nun kann es aber sein, dass der betroffene Unternehmer auch die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht mehr zahlen kann ( Mal angenommen er beschäftigt 10 Mitarbeiter). Geht jetzt eine der betroffenen Krankenkassen hin und zeigt den Unternehmer an, sieht es schlecht aus für Ihn. Denn die Staatsanwaltschaften verfolgen diese, im Insolvenzrecht als unerlaubte Handlung betitelte Vorgehensweise, der betroffenen Unternehmer rigoros.
Bedeutet meistens eine nicht kleine Geldstrafe, mehrere tausend Euro, daraus folgt das er Vorbestraft ist.
So, wie schon erwähnt sind die geschuldeten Beträge nicht insolvenzfähig, bedeutet die Krankenkasse wird sofort nach der Restschuldbefreiung, also ca. 7 Jahre später die Schulden, zur Not per Vollstreckung, haben wollen. Das heißt nix Schuldenfrei, nein, es kommen nämlich auch noch die Verfahrenskosten (meisten auch einige tausend Euro) auf den eigentlich ehemaligen Schuldner zu, diese sind nur GESTUNDET. Wissen die meisten nicht, ist aber so.
Heißt, viele stehen nach der Restschuldbefreiung wieder vor großen Problemen. Und das unverschuldet. Habe ich jetzt nicht erfunden, ein sehr guter Freund musste das so erleben, er leidet heute, ca. 10 Jahre noch darunter wie verrückt. Auch er braucht nur bis 2015 damit zu leben, dass er bis Pfändungsgrenze gepfändet wird. Das sind insgesamt ca. 15 Jahre, auch wegen der Sozialabgaben und Verfahrenskosten.
So viel zum Thema SCHULDENFREI nach 7 Jahren.
Ach nur mal so erwähnt: Eine der wichtigsten Aufgaben meinerseits und Gott sei Dank später eines guten Psychiaters, war Ihn von einer großen Dummheit abzuhalten. Noch heute glaube ich, dass Ihm manchmal die Lust am Leben verloren geht. Ich kann’s nachvollziehen. Jemand den ein Generalunternehmer platt gemacht hat. Zur Erinnerung unverschuldet.
Das deutsche Inso.recht ist ein absoluter Witz und eigentlich nur Gut für Gläubiger, am meisten aber für die Verwalter und alle Sachverständigen die sich daran dumm und dä... verdienen. Es wird fleißig an neuen Regelungen gearbeitet, das dauert aber noch ..........

Ich weiß, dass gehört eigentlich in den Thread : Insolvenz für Anfänger
Ich entschuldige mich vorsorglich schon mal für diesen langen und falschplatzierten Beitrag.
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Nichts auf der Welt...
ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe. (Rene Descartes)
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AIXtremist (28.11.2011)