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Alt 06.11.2012, 17:34
svenc
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Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Mit der neuen Satzung hat das nur insofern etwas zu tun, als sich die Fristen nicht geändert haben, obwohl das vielleicht möglich gewesen wäre. Ich halte die Beibehaltung allerdings für richtig, denn:
  • Es gibt nur eine "sichere" Frist: Die Einladungen müssen 20 Tage vor der Versammlung da sein. Das ist sinnvoll, weil es für die Mitglieder ein Mindestmaß an Planung möglich macht, damit man sich den Abend freinehmen/freihalten kann.
  • Die zweite Frist sind zwei Monate, innerhalb derer nach Antragstellung spätestens die Versammlung stattfinden muss. Das lässt dem Präsidium Möglichkeiten, einen Saal zu finden, die Versammlung logistisch vorzubereiten und so weiter. Es zwingt den Vorstand aber keineswegs dazu, diese Frist auch auszuschöpfen.
Wenn also alle Beteiligten einig sind, kann das Präsidium die Versammlung selbst einberufen oder direkt nach Sammlung der Unterschriften die Einladungen fertig machen. Das bedeutet: Es ist schon möglich, innerhalb eines Monats eine JHV durchzuführen.
Hi,

Danke für die Aufklärung. Somit wäre (theoretisch) sogar noch eine Sitzung im November möglich. Die Einladungen dazu müssten dann aber heute noch raus, 2 Tage Postweg = 08.11.2012, 20 Tage später kann die Versammlung stattfinden...
Dazu muss natürlich von Seiten des Präsidiums die Zustimmung, bzw. der Willen vorhanden sein, dann für den 28.11.2012 einen Veranstaltungsort zu finden.

Allerdings dürften auf dieser Sitzung keinerlei Wahlen stattfinden, da ja dann eine Frist von 90 Tagen gilt (§10.4).

Habe ich das soweit richtig verstanden?

Gruß

svenc
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