Zitat:
Zitat von svenc
liegt das eigentlich auch an der neuen Satzung, dass es kaum möglich ist, zeitnah (3-4 Wochen) eine aMV einzuberufen?
Was wäre denn, wenn eine Entscheidung durch die MV getroffen werden muss, damit die Alemannia überhaupt noch den 01.01.2013 erlebt?
Ein klarer Webfehler in der Satzung.
Gruß
svenc
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Mit der neuen Satzung hat das nur insofern etwas zu tun, als sich die Fristen nicht geändert haben, obwohl das vielleicht möglich gewesen wäre. Ich halte die Beibehaltung allerdings für richtig, denn:
- Es gibt nur eine "sichere" Frist: Die Einladungen müssen 20 Tage vor der Versammlung da sein. Das ist sinnvoll, weil es für die Mitglieder ein Mindestmaß an Planung möglich macht, damit man sich den Abend freinehmen/freihalten kann.
- Die zweite Frist sind zwei Monate, innerhalb derer nach Antragstellung spätestens die Versammlung stattfinden muss. Das lässt dem Präsidium Möglichkeiten, einen Saal zu finden, die Versammlung logistisch vorzubereiten und so weiter. Es zwingt den Vorstand aber keineswegs dazu, diese Frist auch auszuschöpfen.
Wenn also alle Beteiligten einig sind, kann das Präsidium die Versammlung selbst einberufen oder direkt nach Sammlung der Unterschriften die Einladungen fertig machen. Das bedeutet: Es ist schon möglich, innerhalb eines Monats eine JHV durchzuführen.