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Alt 28.11.2012, 14:23
svenc
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Zitat von Fussballjunkie Beitrag anzeigen
Ein Gefühl, Niebaum und Meier sind doch aus der Beinahe-Pleite vom BVB auch rausgekommen ohne große Strafe. Wurde Egon Münzenberg strafrechtlich belangt oder war das verjährt? Kann mich an keinen Vereinsangestellten erinnern in Deutschland, der im Knast geendet ist.
Wo waren denn beim BVB STRAFRECHTLICH RELEVANTE PUNKTE, die z. B. eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen müssten?

Korrekt, es waren keine zu finden.
Moralisches Verschulden ist nicht justiziabel. Auch Blödheit/Dummheit in der Unternehmensführung ist nicht strafbar.

Weiterhin: wenn die Anzahl der Tagessätze 90 überschreitet (also 3 Monatsgehälter) gilt die Person als vorbestraft. Als Geschäftsführer kann er dann z. B. nicht mehr tätig sein, bzw. jedes Unternehmen muss sich das x-mal überlegen, ob sie so jemanden noch einmal einstellen.

Vorbestraft heisst, es steht in Deinem polizeilichen Führungszeugnis. Musst Du Dich irgendwo bewerben und ein solches Zeugnis wird verlangt, stehst Du recht dumm da..
Eine Gefängnisstrafe kostet den Staat auch viel Geld und in unserem Fall wäre damit niemandem (ausser vielleicht dem Rachegefühl) geholfen. Sollte Kraemer verurteilt werden und wir dann auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn haben, dann kann es nur in unserem Interesse sein, wenn er irgendwo einen Job bekommt, bei der richtig viel Geld verdient. Denn nur dann kann er die zivilrechtlichen Ansprüche überhaupt bedienen.

Gruß

svenc
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moehr (28.11.2012)