Zitat:
Zitat von Bucki
Vor Sitzungsbeginn kamen sehr viele Ultras der Karlsbande, um an diesem Abend Mitglieder der Fan-IG zu werden. Man hatte sich im Vorfeld bereits Gedanken gemacht und auch ein vollständiges Vorstandsteam zusammen, welches sich an diesem Abend zur Wahl stellen wollte. Aufgrund der bestehenden Satzung des Fan-IG e. V. war dieses Vorhaben jedoch nicht möglich. (...)
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Welcher Umstand verhinderte konkret die Aufnahme?
PS:
Satzung der Interessengemeinschaft der Alemannia Fans und Fan-Clubs „Fan-IG“ e. V.
http://www.ig-alemanniafans.de/doc/ig-satzung.pdf
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden. Der Aufnahmeantrag muss enthalten:
a. den vollständigen Name
b. Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) oder Gründungsdatum (bei juristischen Personen und bei nichtrechtsfähigen Vereinen)
c. Anschrift
d. Vereinssatzung (bei juristischen Personen und bei nichtrechtsfähigen Vereinen) (...)
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