Zitat:
Zitat von twickenham
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
aber sicher hat das präsidium diese regel böswillig durch den bundestag geschmuggelt um einen deiner glanzvollen auftritte zu unterbinden
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Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?